Der Liefervertrag

Wie bei der Lieferung von Strom muss auch mit dem Gasanbieter ein Liefervertrag geschlossen werden. Hierin wird festgelegt, wer für die Belieferung des Gases zuständig ist und wie hoch der Preis für das Gas ausfällt. Die Auswahl an verschiedenen Gasanbietern auf dem Markt ist grundsätzlich wesentlich kleiner, als bei den Stromanbietern. Trotzdem herrscht auch in diesem Bereich ein teils sehr harter Konkurrenzkampf, was dem Verbraucher einerseits aufgrund sinkender Preise recht sein kann, andererseits aber auch Zugeständnisse beim Service erfordert.

Grundsätzlich ist jeder Gasanbieter daran interessiert, den Kunden möglichst langfristig mit einem Vertrag zu binden. Die Vertragslaufzeit spielt also hierbei eine wichtige Rolle. In der Vergangenheit haben immer wieder Gasanbieter versucht, die besonders lange Laufzeit mit komplizierten Klauseln in ihren Verträgen zu verschleiern, so dass der Kunde gar nicht auf Anhieb wusste, auf welche Vertragslaufzeit er sich mit seiner Unterschrift einlässt. Nach einigen Prozessen in diesem Zusammenhang sollten diese Probleme jedoch vom Tisch sein. Das bedeutet: Die Gasversorger sind heute gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Verträge so transparent zu gestalten, dass der Kunde auf den ersten Blick erkennen kann, auf welche Bedingungen er sich genau einlässt.

Für den Verbrauch ergibt sich aus diesen Umständen der Hinweis, dass er nach Möglichkeit einen möglichst kurzfristigen Gasvertrag abschließen sollte. So kann er die nötige Flexibilität bewahren, um später schnell und einfach seinen Gasanbieter wechseln zu können, wenn ein entsprechend besseres Angebot vorliegt. Ein wirklich fairer Gasanbieter wird Ihnen dabei einen Vertrag anbieten, der zum Ende jedes Monats kündbar ist. Allerdings bieten diesen exzellenten Service momentan nur sehr wenige Gasversorger an. Die meisten erwarten, dass sich der Kunde für mindestens ein Vierteljahr - besser ein halbes Jahr - an sie bindet und legen daher in ihren Verträgen entsprechende Kündigungsfristen fest. Wobei man sagen muss: Bei viertel- oder halbjährlichen Kündigungsfristen kann man durchaus als Verbraucher noch zufrieden sein, einige Gasversorger versuchen mit wahren Knebelverträgen den Kunden über ein- oder gar zwei Jahre an sich zu binden. Vom Abschluss solcher Verträge ist grundsätzlich abzuraten.

Ein weiteres Problem, das oftmals in Lieferverträgen auftaucht, sind die so genannten Schwellenwerte. Dabei handelt es sich um eine Grenze hinsichtlich der Menge der Gaslieferung, ab der jedes gelieferte Kilogramm Gas billiger wird. Das Problem dabei: Liegt der Verbraucher mit seinem Gasbedarf knapp unter dieser Grenze, könnte er womöglich mehr für sein Gas zahlen, als wenn er eine etwas größere Menge Gas geliefert bekommt, dafür aber durch das Überschreiten des Schwellenwertes einen besseren Preis erhält. Sie sollten also grundsätzlich über diese Schwellenwerte Bescheid wissen und prüfen, ob es für Sie nicht günstiger sein kann, eine etwas höhere Liefermenge zu wählen.

Auch Sonderabschläge sorgen oftmals für Verdruss im Zusammenhang mit den Lieferverträgen für Gas. Dabei handelt es sich um Vorauszahlungen für einen bestimmten Zeitraum oder eine festgelegte Liefermenge von Gas. Der Versorger erhebt diese als eine Art Kaution, falls der Kunde seine Rechnung irgendwann einmal nicht zahlen kann. Das Problem hierbei besteht darin, dass bei der Insolvenz des Gaslieferanten es dem Kunden sehr schwer gemacht wird, an dieses vorausbezahlte Geld zu kommen. In der Regel geht es in die Insolvenzmasse ein, die anschließend von einem Insolvenzverwalter unter allen Gläubigern verteilt wird. Hierbei kann man in der Regel nicht erwarten, den kompletten Preis zurückerstattet zu bekommen.

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Nehmen Sie sich bitte genug Zeit und prüfen Sie vor einem Wechsel die Tarif- und Vertragsbedingungen genau.


Der Jahresverbrauch wird für die Berechnung des Jahresbeitrags benötigt. Es ist durchaus möglich, dass ein Tarif mit sehr günstigem kWh-Preis teurer ist, als ein auf den ersten Blick nicht so günstiger Tarif. Erst durch die Berücksichtigung aller Nebenkosten kann der individuell beste Gastarif ermittelt werden.


Paket-Tarife sind sehr günstig. Hier sollte allerdings genau geprüft werden, ob der Jahresverbrauch stabil ist. Starke Schwankungen können dazu führen, dass andere Tarife ein besseres Preis-Leistungsverhältnis haben, denn nicht verbrauchtes Gas verfällt am Ende des Bezugsjahres (keine Preiserstattung) und darüber hinaus benötigtes Gas muss meist zu einem deutlich höheren Preis nachbezahlt werden. Falls Ihr Jahresverbrauch deutlich schwankt, geben Sie einfach mal den Min- und Maxwert in den Tarifrechner.


Beim Grundversorger beträgt die Kündigungszeit im Regelfall einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Dazu kommt die Bearbeitungszeit, so dass ein Wechsel im Regelfall zwischen 6 und 12 Wochen dauert. Bei längerfristigen Verträgen kann ein Wechsel sogar noch deutlich länger dauern, denn die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen müssen eingehalten werden. Lediglich durch eine nicht vertraglich festgelegte Preisanhebung steht jedem Verbraucher ein Sonder-Kündigungsrecht zu.


Eine Preisgarantie verhindert eine Anhebung des Gaspreises bis zum vertraglich festgelegten Termin. Da dem Verbraucher jedoch bei jeder nicht vertraglich festgelegten Preisanhebung ein Sonder-Kündigungsrecht zusteht, kann eine solche Garantie vernachlässigt werden.


Das Kriterium Neukundenbonus berücksichtigen wirkt sich auf den Gesamtpreis und damit auf die Reihenfolge der dargestellten Stromtarife aus. Da der Neukundenbonus nur einmal gewährt wird, wird ein Tarif, der diesen Rabatt beinhaltet, im 2. Bezugsjahr rechnerisch teurer. Je höher der Neukundenbonus, desto teurer wird der Tarif in den Folgejahren.


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