Gasanbieter finden und wechseln

Um einen neuen Gasanbieter zu finden, stehen Ihnen grundsätzlich alle Möglichkeiten offen, die auch bei einem Wechsel des Stromversorgers angeboten werden. Auch für die Gaslieferung gibt es im Internet mittlerweile komfortable Vergleichsrechner, mit denen schnell und einfach ein neuer Gasversorger mit günstigeren Preisen gefunden werden kann.

Da die Zahl der Gasversorger jedoch wesentlich kleiner ist als die der Stromanbieter, kann der Kunde auch einzelne Angebote bei allen in seiner Region infrage kommenden Anbietern einholen und diese anschließend untereinander vergleichen. Oftmals gelten regional besondere Bedingungen, die nicht in jedem Vergleichsrechner im Internet berücksichtigt werden. Durch eine direkte Anfrage beim Anbieter am Ort lassen sich solche Sonderbedingungen herausfinden.

Um eine objektive Vergleichsmöglichkeit erhalten, werden Sie - egal ob bei einem Vergleich über das Internet oder bei einer Anfrage bei einem regionalen Gasversorger - in der Regel nach einigen Kennzahlen gefragt werden, die Sie vorher aufschreiben und damit für den Vergleich bereithalten sollten. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die Höhe des jährlichen Gasverbrauchs. Außerdem wird Ihre Adresse abgefragt werden. Falls Sie den in der Vergangenheit aufgetretenen Gasverbrauch nicht wissen, so wird der Versorger einen Wert schätzen, der beispielsweise von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und einigen weiteren Faktoren abhängt. Diese Schätzungen sind allerdings meist für den Verbraucher unvorteilhaft, da sie kaum die realen Bedingungen abbilden.

Es kann also immer helfen, beispielsweise die letzte Abrechnung des vorigen Gasversorgers zur Hand zu haben, wenn man auf die Suche nach einem neuen Anbieter geht. Ein kleines Problem könnte sich allerdings dabei ergeben: Inzwischen hat es sich auch unter den Gasversorgern eingebürgert, den Gasverbrauch - ebenso wie beim Stromverbrauch - in Kilowattstunden anzugeben. Noch bis vor einigen Jahren war dies jedoch nicht der Fall, hier wurde der Gasverbrauch in Kilogramm oder in Kubikmetern berechnet. Wenn Sie über eine solch alte Rechnung verfügen, auf der der Gaspreis noch nicht in Kilowattstunden angegeben ist, müssen Sie diesen zunächst umrechnen. Einfache Formeln dafür finden Sie an vielen Stellen im Internet.

Ähnlich wie beim Strom läuft auch der Wechsel des Gasversorgers ab. Sie teilen dem neuen Lieferanten die Nummer Ihres Gaszählers sowie den aktuellen Stand mit, und er wird sich in der Regel um alle Formalitäten, die mit dem Wechsel in Zusammenhang stehen, kümmern. Dazu gehört auch die Kündigung des alten Gasliefervertrages. Auch hierbei ist gesetzlich festgelegt, dass eine unterbrechungsfreie Versorgung mit Gas jederzeit gegeben sein muss.

Gasanbieter vergleichen


Nehmen Sie sich bitte genug Zeit und prüfen Sie vor einem Wechsel die Tarif- und Vertragsbedingungen genau.


Der Jahresverbrauch wird für die Berechnung des Jahresbeitrags benötigt. Es ist durchaus möglich, dass ein Tarif mit sehr günstigem kWh-Preis teurer ist, als ein auf den ersten Blick nicht so günstiger Tarif. Erst durch die Berücksichtigung aller Nebenkosten kann der individuell beste Gastarif ermittelt werden.


Paket-Tarife sind sehr günstig. Hier sollte allerdings genau geprüft werden, ob der Jahresverbrauch stabil ist. Starke Schwankungen können dazu führen, dass andere Tarife ein besseres Preis-Leistungsverhältnis haben, denn nicht verbrauchtes Gas verfällt am Ende des Bezugsjahres (keine Preiserstattung) und darüber hinaus benötigtes Gas muss meist zu einem deutlich höheren Preis nachbezahlt werden. Falls Ihr Jahresverbrauch deutlich schwankt, geben Sie einfach mal den Min- und Maxwert in den Tarifrechner.


Beim Grundversorger beträgt die Kündigungszeit im Regelfall einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Dazu kommt die Bearbeitungszeit, so dass ein Wechsel im Regelfall zwischen 6 und 12 Wochen dauert. Bei längerfristigen Verträgen kann ein Wechsel sogar noch deutlich länger dauern, denn die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen müssen eingehalten werden. Lediglich durch eine nicht vertraglich festgelegte Preisanhebung steht jedem Verbraucher ein Sonder-Kündigungsrecht zu.


Eine Preisgarantie verhindert eine Anhebung des Gaspreises bis zum vertraglich festgelegten Termin. Da dem Verbraucher jedoch bei jeder nicht vertraglich festgelegten Preisanhebung ein Sonder-Kündigungsrecht zusteht, kann eine solche Garantie vernachlässigt werden.


Das Kriterium Neukundenbonus berücksichtigen wirkt sich auf den Gesamtpreis und damit auf die Reihenfolge der dargestellten Stromtarife aus. Da der Neukundenbonus nur einmal gewährt wird, wird ein Tarif, der diesen Rabatt beinhaltet, im 2. Bezugsjahr rechnerisch teurer. Je höher der Neukundenbonus, desto teurer wird der Tarif in den Folgejahren.


Hinweis: Die Daten für den Vergleich werden von einem Drittanbieter zur Verfügung gestellt. Aktualität und Korrektheit können nicht garantiert werden.