FAQ (Frequently asked Quastions) rund um die Gasversorgung

Hier möchten wir auf die wichtigsten Fragen bezüglich der Gasversorgung und des Wechsels des Gasanbieters eingehen, die immer wieder bei Verbrauchern entstehen.

Kann ich auch als Mieter meinem Gasanbieter wechseln?

Als Mieter können Sie Ihren Gasversorger nur dann wechseln, wenn Sie einen eigenständigen Liefervertrag mit diesem abgeschlossen haben. Viele Vermieter haben allerdings ihrerseits Verträge mit Gaslieferanten abgeschlossen und legen die Lieferkosten anschließend nur noch auf den Mieter um. In diesem Fall kann der Mieter nicht selbstständig seinen Gasversorger wechseln. Es steht ihm jedoch frei, seinen Vermieter um einen Wechsel zu bitten.

Was ändert sich wirklich beim Wechsel meines Gasanbieters?

Für Sie als Verbraucher ändert sich grundsätzlich gar nichts. Sie zahlen einfach Ihre Abschläge zukünftig an einen anderen Versorger, rein technisch bleibt alles beim Alten. Wie die Zähler abgelesen werden, hängt von den jeweiligen Gegebenheiten am Ort ab. In einigen Regionen übernimmt der alte Gasversorger die Zählerablesungen weiter, in anderen werden die Ablesungen dagegen vom neuen Gasversorger übernommen.

Sind auf den von meinem Gasversorger angegebenen Preis noch irgendwelche Zusatzkosten zu zahlen?

Nein, das ist in Deutschland nicht zulässig. Das Gesetz schreibt vor, dass der vom Versorger angegebene Gaspreis alle anfallenden Steuern und Gebühren enthalten muss. Der Verbraucher muss also keine Angst davor haben, dass es sich bei dem angegebenen Preis lediglich um einen Lockpreis handelt und er im Endeffekt doch wesentlich mehr bezahlen muss. Etwas anders sieht die Sache allerdings aus, wenn Sie als gewerblicher Kunde einen Vertrag mit Ihrem Gaslieferanten abschließen. In der Regel wird hierbei im Vertrag der Nettopreis angegeben, auf den zumindest noch der Mehrwertsteuersatz aufzurechnen ist.

Wie wechsele ich meinem Gasversorger bei einem Umzug?

Ebenso wie beim Strom ist auch bei der Lieferung von Gas der regionale Gasversorger grundsätzlich dazu verpflichtet, Sie direkt ab dem Einzug mit Gas zu beliefern. Das gilt auch, wenn Sie bereits einen Liefervertrag mit einem anderen Gasversorger abgeschlossen haben, dieser aber erst in einigen Wochen zum Tragen kommt. Für die Übergangszeit muss Sie also der regionale Gasversorger auf jeden Fall mit Gas beliefern. Trotzdem ist anzuraten, den Vertrag mit einem neuen Versorger möglichst frühzeitig abzuschließen - optimal ist hier circa vier bis sechs Wochen vor dem Umzug. Somit vermeiden Sie unnötigen Papierkram und haben weniger Stress.

Ich habe meinem Gasversorger gewechselt. An wen wende ich mich nun, wenn technische Probleme auftauchen?

Wie bereits in diesem Ratgeber erwähnt, ändert sich technisch gesehen bei einem Wechsel des Gasanbieters praktisch gar nichts. Das Leitungsnetz wird immer noch vom regionalen Gasversorger betrieben und auch gewartet. In der Regel können Sie sich also bei technischen Problemen auch nach einem Anbieterwechsel immer noch an Ihren regionalen Gasversorger wenden. Es sei denn, der neue Gasversorger schlägt Ihnen eine andere Vorgehensweise vor. Sie sollten sich also diesbezüglich unverzüglich nach einem Anbieterwechsel informieren.

Was mache ich, wenn die geschätzten Abschlagszahlungen des neuen Versorgers für meine Begriffe viel zu hoch sind?

In diesem Fall sollten Sie unverzüglich mit Ihrem Gasversorger sprechen und ihn darum bitten, die Höhe der Abschläge niedriger anzusetzen. In der Regel ist das kein Problem. Sie sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass bei zu niedrigen Abschlägen mitunter hohe Nachzahlungen auf Sie zukommen könnten, wenn die erste Jahresendabrechnung vom Versorger vorgenommen wird. Versuchen Sie also, Ihren Verbrauch realistisch einzuschätzen, damit sich dieser in etwa mit den Abschlagszahlungen deckt. So vermeiden Sie unnötige finanzielle Belastungen am Ende des Jahres.

Gasanbieter vergleichen


Nehmen Sie sich bitte genug Zeit und prüfen Sie vor einem Wechsel die Tarif- und Vertragsbedingungen genau.


Der Jahresverbrauch wird für die Berechnung des Jahresbeitrags benötigt. Es ist durchaus möglich, dass ein Tarif mit sehr günstigem kWh-Preis teurer ist, als ein auf den ersten Blick nicht so günstiger Tarif. Erst durch die Berücksichtigung aller Nebenkosten kann der individuell beste Gastarif ermittelt werden.


Paket-Tarife sind sehr günstig. Hier sollte allerdings genau geprüft werden, ob der Jahresverbrauch stabil ist. Starke Schwankungen können dazu führen, dass andere Tarife ein besseres Preis-Leistungsverhältnis haben, denn nicht verbrauchtes Gas verfällt am Ende des Bezugsjahres (keine Preiserstattung) und darüber hinaus benötigtes Gas muss meist zu einem deutlich höheren Preis nachbezahlt werden. Falls Ihr Jahresverbrauch deutlich schwankt, geben Sie einfach mal den Min- und Maxwert in den Tarifrechner.


Beim Grundversorger beträgt die Kündigungszeit im Regelfall einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Dazu kommt die Bearbeitungszeit, so dass ein Wechsel im Regelfall zwischen 6 und 12 Wochen dauert. Bei längerfristigen Verträgen kann ein Wechsel sogar noch deutlich länger dauern, denn die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen müssen eingehalten werden. Lediglich durch eine nicht vertraglich festgelegte Preisanhebung steht jedem Verbraucher ein Sonder-Kündigungsrecht zu.


Eine Preisgarantie verhindert eine Anhebung des Gaspreises bis zum vertraglich festgelegten Termin. Da dem Verbraucher jedoch bei jeder nicht vertraglich festgelegten Preisanhebung ein Sonder-Kündigungsrecht zusteht, kann eine solche Garantie vernachlässigt werden.


Das Kriterium Neukundenbonus berücksichtigen wirkt sich auf den Gesamtpreis und damit auf die Reihenfolge der dargestellten Stromtarife aus. Da der Neukundenbonus nur einmal gewährt wird, wird ein Tarif, der diesen Rabatt beinhaltet, im 2. Bezugsjahr rechnerisch teurer. Je höher der Neukundenbonus, desto teurer wird der Tarif in den Folgejahren.


Hinweis: Die Daten für den Vergleich werden von einem Drittanbieter zur Verfügung gestellt. Aktualität und Korrektheit können nicht garantiert werden.